(4) Der Klient / die Klientin ist für die Beschaffung von medizinischen Untersuchungsbefunden und Gutachten sowie der Therapie notwendigen Unterlagen verantwortlich.
(5) Die MPU Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Der Klient / die Klientin kann den Berater in besonderen Fällen gegenüber konkret benannten Personen oder Institutionen schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
(6) Der Berater erhält die Berechtigung, sein Vorgehen in der Therapie in anonymisierter Form in der kollegialen Supervision darzustellen und zu besprechen.
(7) Es wird ein Stundenhonorar von 80 Euro inkl. 19% MwSt. vereinbart. Dieses ist in der jeweiligen Therapiestunde zu entrichten.
(8) Vereinbarte und nicht in Anspruch genommene Stunden sind zu bezahlen, wenn sie nicht wenigstens 48 Stunden vorher abgesagt wurden. Wird eine vereinbarte Stunde aus Krankheitsgründen abgesagt, besteht keine Verpflichtung zum Bezahlen des Ausfallhonorars. Der Berater kann in einem solchen Fall die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
(9) Der Klient / die Klientin wurde darüber aufgeklärt, dass mit der Teilnahme an dieser Verkehrstherapie keine Garantie für ein positives Ergebnis bei einer medizinischen psychologischen Begutachtung (MPU) verbunden ist.
(10) Am Ende der Therapie erhält der Klient / die Klienten vom Berater eine Abschlussbescheinigung, aus der der Zeitraum der Verkehrstherapie sowie die Anzahl der in diesem Zeitraum stattgefundenen Einzelgespräche hervorgeht. Formale Voraussetzung für die Ausstellung einer Abschlussbescheinigung ist, dass eventuell noch ausstehende Honorarzahlungen erfolgt sind Für Bescheinigungen, Berichte, Stellungnahmen, Akteneinsichten, die einen besonderen Aufwand erfordern, wird ein entsprechendes Honorar zwischen Klient / Klientin und Berater individuell vereinbart.
(11) Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich ohne Wahrung einer Frist gekündigt werden.